Samstag, 5. November 2011

Amtschimmel

Die Antwort auf die Frage "Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit für Kinder die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht?" liest sich in den FAQs wie folgt:

Befindet sich das Kind in der Berufsausbildung kann es ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. (...) Dazu gehört neben dem Besuch allgemeinbildender Schulen auch die Ausbildung im Betrieb, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.

Warum muss ich trotz Ende September komplett eingereichter Belege auf die Auszahlung des seit Juli aufgelaufenen Betrages von inzwischen 920 Euro immer noch warten?

Die Antwort auf diese Frage versuche ich nächste Woche telefonisch zu bekommen.


2 Kommentare:

  1. wahrscheinlich ist der sachbearbeiter krank ;)
    schimmelige ... äh ... bunte grüße!
    geli - amtsschimmel a.d.

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  2. Tja, manche schimmeln so vor sich hin ;)

    Liebe Grüße
    Chrstine
    auch Stallinsasse

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